Johannes Spittelmaier war als Pfarrer in der St.-Wenzelskirche in Nikolsburg tätig. Martin Rothkegel identifizierte ihn als Johannes Spittelmaier aus Straubing, der 1514 an der Universität in Ingolstadt immatrikuliert wurde, wo zu der Zeit Balthasar Hubmaier an der theologischen Fakultät lehrte (Rothkegel 2013). Es ist anzunehmen, dass die Bekanntschaft zwischen Spittelmaier und Hubmaier der Grund war, warum der inzwischen zum Täufertum übertretene Hubmaier 1526 nach Mähren flüchtete und bei den Liechtensteinern Obhut suchte. Spittelmaier gibt in seiner am 6. März 1524 verfassten und wohl in Wien gedruckten Entschuldigung an, er sei schon längere Zeit in Nikolsburg als Prediger tätig, zugleich unterzeichnete er seine Vorrede als Kaplan der Liechtensteiner. 1527 nahm er an der Disputation zwischen Balthasar Hubmaier und Hans Hut auf der Burg Nikolsburg teil. Die Quellen charakterisieren ihn als einen „Schwertler“, also einen Vertreter des Täufertums, der – genauso wie Hubmaier – die Obrigkeit und die Notwendigkeit von Kriegssteuern anerkannte. Spittelmaier blieb offensichtlich auch nach der Inhaftierung von Balthasar Hubmaier in Südmähren, denn er nahm 1528 an der Disputation in Bergen teil. Für diese Annahme spricht weiterhin ein handschriftlich überliefertes Bekenntnis von 1535, bei dem unter den Unterzeichneten auch Johannes Spittelmaier, Prediger zu Nikolsburg, figuriert. Das widerspricht der Vermutung von Emir Caner, Spittelmaier sei 1528 in Nürnberg hingerichtet worden (Caner, 54).
Spittelmaier wendete sich in seiner Entschuldigung gegen die Franziskanermönche aus dem benachbarten Feldsberg. Er wollte belegen, dass er kein Ketzer sei, weshalb er in sieben Artikeln seine Lehre zusammenfasste, die er der Gemeinde in Nikolsburg gepredigt hätte: Jeder Mensch sündigte, weswegen er der Gnade Gottes bedarf; man wird nur durch den Glauben in Jesus Christus selig; das Gebet muss von Herzen kommen; man soll lediglich Gott anbeten, der einzige Mittler zwischen dem Gläubigen und Gott ist Jesus Christus; die Heiligen sollen nicht verehrt werden; es wird das Verhalten der Mönchsorden kritisiert, es seien Sekten; die Beichte wird abgelehnt. Der Text ist so angelegt, als ob der Prediger direkt zu den Franziskanern sprechen würde, wodurch eine direkte Konfrontation mit dem Gegner nachgeahmt wurde. Während die Franziskaner als „sunderlich feindt des creutz Cristi“ und als listige Bestien dargestellt werden, präsentiert sich Spittelmaier als Verfechter des Wortes Gottes, das er der Obrigkeit und den Untertanen verkündigt. Als evangelisch gesinnt sind auch die Liechtensteiner markiert, die als „liebhaber des heiligen goetlichen worts“ bezeichnet werden. Spittelmaier sei zum Verfassen seiner Apologie dadurch bewogen worden, dass ihn seine Feinde öffentlich einen Häretiker schimpften und allerlei Lügen über ihn verbreitet hätten. Nachdem nicht einmal ein Gespräch mit dem Guardian des Klosters geholfen hätte, griff Spittelmaier zur Druckschrift, welcher er offensichtlich die Kraft beimaß, einer mündlichen Anklage entgegenzuwirken. Neben der Apologie in deutscher Sprache verspricht Spittelmaier, eine lateinische Nachschrift zu veröffentlichen, wohl eine Übersetzung seines volkssprachlichen Textes. Diese ist aber nirgendwo erhalten, sodass man wohl davon ausgehen kann, dass sie nie gedruckt wurde. Zudem belegt Spittelmaiers Entschuldigung seine Kenntnis des Griechischen. Das überrascht kaum, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Spittelmaier in Ingolstadt Theologie studierte.
Der TextBekantnus und rechenschafft der getauffte in den namen Jesu Cristi […]wurde auf den 10. Juni 1535 datiert. Da Spittelmaier nur einer unter insgesamt fünf Unterzeichneten ist, ist sein Anteil an der Abfassung dieses an die mährischen Landesstände gerichteten Dokuments unbekannt. Wie Rothkegel ausführt, bietet der Text ein Kompendium der Lehre von Hubmaier und ist als Reaktion auf das Mandat Ferdinands I. vom 23. Mai 1535 zu verstehen, das die Gottesdienste der Täufer verbot und ihre Prädikanten verhaften hieß (Rothkegel 2006, 68). (Jiří Černý)
Theologe Johannes Spittelmauer lebte im 16. Jahrhundert und war als Pfarrer und Kaplan in Nikolsburg tätig. Als Vertreter des Täufertums war er sehr aktiv. Eine wichtige Rolle spielte in seinem Leben auch die Bekanntschaft mit Balthasar Hubmaier, einem einflussreichen deutsch-mährischen anabaptistischen Führer.
Spittelmaier schrieb nur ein paar Werke. Das bekannteste ist Entschuldigung, in dem der Autor seinen Glauben verteidigt und auch seine Lehre in sieben Artikeln zusammenfasst. Spittelmaier wurde zum Verfassen seiner Apologie dadurch bewogen, dass ihn seine Feinde öffentlich einen Häretiker schimpften und allerlei Lügen über ihn verbreiteten. Spittlemaiers Schaffen spiegelt zur Gänze sein Leben und seine Stellung zum Glauben wider. In seinen Werken befasst er sich mit der Lehre der Anabaptisten.
Rorthkegel, Martin: Spittelmaier, Johannes. In: Goertz, Hans-Jürgen (Hg.): Mennonitisches Lexikon 5, http://www.mennlex.de/doku.php?id=art:/spittelmaier_johannes, Stand vom 5. 3. 2013, aufgesucht am 31. 3. 2015.
Rorthkegel, Martin: Anabaptism in Moravia and Silesia. In: Roth, John D./Stayer, James M. (Hgg.): A Companion to Anabaptism and Spiritualism, 1521–1700. Brill, Leiden 2007
Zeman, Jarold Knox: The Anabaptists and the Czech Brethren in Moravia 1526–1628. A Study of Origins and Contacts. Mouton, The Hague/Paris 1969.
Bergsten, Torsten: Balthasar Hubmaier. Seine Stellung zu Reformation und Täufertum 1521–1528. Onken, Kassel 1961.
Caner, Emir: Životopis Balthasara Hubmaiera. In: RegioM. Sborník regionálního muzea v Mikulově 2002–2003
Černý, Jiří u. a.: Glaidt, Hubmaier, Spittelmaier. Tři texty mikulovských novokřtěnců. Univerzita Palackého, Olomouc 2011.